Menschen ohne Lautsprache sind auf Maßnahmen Unterstützter Kommunikation (MUK) angewiesen. Für diese Maßnahmen gibt es bislang noch keine verbindlichen Richtlinien, so dass die Versorgung regional sehr unterschiedlich erfolgt. Oft sind auch die Zuständigkeiten nicht geklärt, vielerorts fehlen Beratungsstellen und UK-spezifisch ausgebildete Therapeuten, die die Hilfsmittelauswahl und -versorgung begleiten. Insbesondere nach der Auslieferung einer Kommunikationshilfe sind die betroffenen Personen und ihr Umfeld auf Unterstützung angewiesen. Ohne Begleitung und fachliche Unterstützung ist es schwer, die Kommunikationshilfe im Alltag einsetzen zu lernen. Aus diesem Grund wurde im MUK-Projekt ein neues Modell zur Hilfsmittelversorgung durchgeführt und evaluiert. Es wurde untersucht, ob und inwiefern die Versorgung mit alternativen Kommunikationsformen durch die Krankenkasse durch
so verbessert werden kann, dass sich sowohl die Kommunikationsfähigkeit als auch die Lebensqualität der Klienten verbessert.
Klienten, die aufgrund angeborener oder erworbener Behinderungen nicht bzw. nicht mehr sprechen können
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)
01.12.2017 - 30.11.2020
(verlängert bis: 31.08.2021)
Prof. Dr. Jens Boenisch
FBZ-UK, Universität zu Köln
Am 20.09.2022 hat der Innovationsausschuss des GBA seinen Beschluss zur in MUK-erprobten neuen Versorgungsform bekannt gegeben. Wie bei vielen anderen Innovationsfonds-Projekten wurde auch beim MUK-Projekt keine Empfehlung für die Einführung der neuen Versorgungsform als Regelversorgung ausgesprochen.
Beschlusstext, Ergebnisbericht und Evaluationsbericht zum MUK-Projekt sind unter folgendem Link abrufbar: https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/muk-erweiterung-des-selektivvertrags-zu-massnahmen-der-unterstuetzten-kommunikation.107
Eine Stellungnahme zum Beschlusstext mit Einordnung der Begründung von der Leitung des MUK-Projektes finden Sie hier (pdf-Dokument).
Verbesserung der personalisierten Versorgung und der Kommunikationsfähigkeit von Klientinnen und Klienten ohne Verbalsprache, die auf Maßnahmen der Unterstützten Kommunikation (MUK) angewiesen sind.
In einer Studie wurde die Wirksamkeit der neuen Versorgungsform (erweiterter Selektivvertrag) im Vergleich
Dazu wurden die Zufriedenheit, die pragmatische Kommunikationsfähigkeit und die Lebensqualität der Betroffenen analysiert. Des Weiteren wurden Patienten und Patientinnen, deren familiäre und professionelle Bezugspersonen (Therapeut/-innen, Lehrer/-innen, Berater/-innen) zu ihren Erfahrungen in Bezug auf die neue Versorgungsform befragt.
Neue Versorgungsform genau beschreiben und Umsetzung in den drei Kompetenzzentren vorbereiten
Umsetzung und Evaluation der neuen Versorgungsform
Formative und summative Evaluation der neuen Versorgungsform im Vergleich zur Regelversorgung (mit und ohne Selektivvertrag) durch ein externes Evaluationsteam unter der Leitung von Prof. Lena Ansmann (Universität Oldenburg)
Anerkennung der MUK-Kompetenzzentren
(v.l. Dr. Barbara Giel vom Zentrum für Unterstützte Kommunikation Moers, Karsten Denecke von mittendrin! Hamburg, Carolin Garbe von der UK-Beratungsstelle am FBZ-UK der Universität zu Köln, Dr. Tobias Bernasconi, Dr. Stefanie K. Sachse, Prof. Dr. Jens Boenisch)
Es wurde angestrebt, dass die im MUK-Projekt erbrachten Leistungen (z.B. UK-Therapie) auch nach Projektende fortgeführt und in die Regelversorgung aufgenommen werden können. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Schritte wurden in Kooperation mit der im MUK-Projekt konzipierten Zentralstelle für Qualitätssicherung und Zertifizierung von UK-Maßnahmen (ZQZ) vorbereitet. Informationen zum Stand dieser Bemühungen finden Sie auf der Seite der ZQZ.