Universität zu Köln

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Zentralstelle für Qualitätssicherung und Zertifzierung
Kathrin Lemler

Zentralstelle für Qualitätssicherung und Zertifizierung in der Unterstützten Kommunikation

Konzeption der ZQZ

Die Zentralstelle für Qualitätssicherung und Zertifizierung in der Unterstützten Kommunikation (ZQZ) wurde im Rahmen des MUK-Projektes konzipiert. Es wurde überlegt, wie die im MUK-Projekt erbrachten Leistungen (z.B. UK-Therapie) auch nach Projektende weiter fortgeführt und in die Regelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden könnten.

Zu diesem Zweck arbeiteten das MUK- und das ZQZ-Team eng zusammen, um die Voraussetzungen für eine langfristige und flächendeckende Sicherung dieser Leistungen (wie z.B. UK-Therapie) beschreiben zu können. Z.B. werden Leistungsbeschreibungen in Form von Qualitätsstandards gefordert; auch Qualitätssicherung ist ein wichtiges Thema. Wünschenswert wäre auch die Vernetzung von Einrichtungen, die die UK-Leistungen erbringen. Entsprechende Überlegungen wurden zusammengetragen und im Ergebnisbericht beschrieben.

Den Ergebnisbericht finden Sie hier.

Überlegungen zu einer Zentralstelle für Qualitätssicherung und Zertifizierung in der UK

Informationsfilm über die Idee
Angedachte Aufgaben

Die ZQZ ...

  • ist an der Entwicklung der Qualitätsstandards beteiligt. 
  • verhandelt mit Leistungsträgern (geplant).
  • informiert Einrichtungen und Personen über Standards und Möglichkeiten der Anerkennung (geplant).
  • übernimmt die Anerkennung von Einrichtungen, die UK-Leistungen nach bestimmten Qualitätsstandards erbringen (geplant).

Langfristige Ziele

Die ZQZ  könnte die aktuelle UK-Versorgungslandschaft erweitern, indem die Grundlagen für eine bundesweite Refinanzierung bestimmter Leistungen (wie UK-Therapie) über die Möglichkeiten des SGB V geschaffen werden.

Langfristig angedacht ist, dass die verschiedenen Leistungen von verschiedenen Einrichtungen erbracht werden können, z.B. von

  • UK-Kompetenzzentren (UK-KomZ) sind anerkannte überregionale Einrichtungen, die die Anforderungen für qualitätsgesicherte, komplexe UK-Leistungen vollumfänglich erfüllen, und von
  • anerkannten UK-Beratungsstellen und UK-Therapiepraxen sind regionale Einrichtungen, die einzelne UK-Leistungen (z.B. UK-Therapie) erbringen und abrechnen können.

Es ist geplant, dass die Anerkennung (bzw. Zertifizierung) der Einrichtungen zukünftig durch die Zentralstelle für Qualitätssicherung und Zertifizierung übernommen wird.